In der Umwelterklärung stellt die Organisation ihre Umweltauswirkungen und ihre Umweltleistung nach außen dar.Dabei greift sie die Ergebnisse der internen Umweltprüfung auf. Bei ihrer Erstellung ist dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und interessierter Kreise Rechnung zu tragen. Sie wird von einem für das Tätigkeitsspektrum der Organisation zugelassenen Umweltgutachter auf Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Richtigkeit überprüft („validiert“).
Umwelterklärung
